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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dein Naschwerk


1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (Verkaufsbedingungen - nachstehend: AGB) gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen ausschließlich mit bzw. gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
1.3 Die AGB gelten ergänzend zu den im Einzelfall mit dem Kunden etwa getroffenen schriftlichen Vereinbarungen. Ergänzend finden die gesetzlichen Regelungen des HGB bzw. des BGB Anwendung.

2. Produkte, Angebot, Vertragsschluss, Produktbeschreibung, Toleranzen, Rücktritt (Kreditwürdigkeit des Kunden u.a.)

2.1 Unsere Produkte werden individuell hergestellt.
2.2 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Bestellungen sowie Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden zu Verträgen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen (auch: E-Mail) Bestätigung. Der schriftlichen Auftragsbestätigung kommt es gleich, wenn wir zu den Bedingungen des Angebots die Lieferung kurzfristig vornehmen.
2.3 Unsere Angebote verstehen sich einschließlich Verpackung, jedoch ohne Versand-, Werkzeug-, Druck-(Neben)- und sonstige Kosten, auf deren Anfallen wir im Angebot hinweisen.
2.4 Produktbeschreibende Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Käufer von uns überlassenen Informationsmaterial sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen schriftlich (auch: E-Mail) vereinbart werden. Zeichnungen, Abbildungen, Farben, Filme, Maße und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich (auch: E-Mail) vereinbart wird.
2.5 Geringfügige Farbtoleranzen sind technisch bedingt und zulässig. Unsere Gewichtsangaben sind Circa-Angaben und können für jeden Artikel (jeweils kleinste Verpackungseinheit der Bestellung) um +/- 10 % unter-/überschritten werden, ohne dass dies Auswirkungen auf den vereinbarten Preis hat.. Abweichungen von der Bestellmenge (Mehr- oder Mindermenge) von +/- 10 % sind zulässig. Für Mehr- bzw. Mindermengen gilt Ziff. 4.4 ergänzend.
2.6 Wir können vollständig oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer trotz Abmahnung nicht unerheblich gegen seine Vertragspflichten verstößt oder seine Kreditwürdigkeit nicht/nicht mehr gegeben ist und der Käufer trotz Aufforderung weder eine angemessene Vorauszahlung leistet noch eine Sicherheit stellt. Kreditwürdigkeit liegt insbesondere dann nicht vor, wenn ein Kreditversicherer die Versicherung des Vertrags ablehnt. Wir sind zum Rücktritt auch dann berechtigt, wenn das uns vom Kunden erst nach Vertragsschluss bekannt gegebene Druckmotiv gegen die guten Sitten bzw. unsere Ethikgrundsätze verstößt.

3. Muster, Formen, Filme usw., Schutzrechte, Aufbewahrung

3.1 An allen dem Kunden etwa übermittelten Abbildungen, Zeichnungen, Formen, Filmen, Klischees, Mustern, Daten und sonstigen Unterlagen und Gegenständen behalten wir uns alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Die aus den vom Käufer zur Verfügung gestellten Unterlagen gewonnenen Druckdaten bleiben unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer die Herstellungskosten ganz oder teilweise getragen hat. Unberührt bleiben Eigentums-, Urheber- und sonstige Schutzrechte des Kunden an den von diesem uns übermittelten Abbildungen und sonstigen Unterlagen gem. Satz 1.
3.2 Wir sind nicht verpflichtet, die uns vom Kunden überlassenen Vorlagen auf die Verletzung gewerblicher oder sonstiger Schutzrechte Dritter zu prüfen. Im Verletzungsfall sind wir vom Kunden von allen Kosten freizustellen.
3.3. Die Formen, Klischees und Daten werden 5 Jahre ab Auslieferung der Ware bei uns aufbewahrt, soweit nicht anders vereinbart.

4. Preise

4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, halten wir uns an die in den Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage, vom Datum des Angebotes an gerechnet, gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung angeführten Preise. Wurde eine solche nicht übermittelt, gilt der von uns angebotene Preis als vereinbart.
4.2 Die Preise verstehen sich brutto in Euro.
4.3 Ziff. 2.2 der AGB findet ergänzend Anwendung.
4.4 Im Fall von Mehr-/Mindermengen gemäß Ziff. 2.5 wird die tatsächlich gelieferte Menge berechnet.

5. Lieferfristen, Verzug, Teilleistungen

5.1 Die von uns genannten Fristen oder Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Eine etwa vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch niemals vor endgültiger Klärung aller Ausführungseinzelheiten, insbesondere Vorliegen aller vom Kunden benötigten Informationen, Unterlagen oder sonst erforderlichen Mitwirkungshandlungen. Solange diese Voraussetzungen ohne unser Verschulden nicht vorliegen, verschieben sich etwaige Liefertermine/-fristen entsprechend. Liefertag ist der Tag des Versandes. Verzögert sich jedoch der Versand ohne unser Verschulden, gilt der Tag der Bereitstellung als Liefertag.
5.2 Wird die rechtzeitige Lieferung durch von uns nicht zu vertretende Ereignisse, z.B. Fälle höherer Gewalt (z.B. Krieg, Blockade, Feuer, Arbeitskampf), Maschinenschäden, unverschuldete Betriebsstörungen bei uns oder bei sorgfältig ausgewählten Vorlieferanten, unvorhersehbare behördliche Maßnahmen oder Materialbeschaffungsschwierigkeiten trotz sorgfältiger Auswahl von als zuverlässig bekannten Vorlieferanten verhindert, so sind wir berechtigt, den Zeitpunkt der Lieferung um die Dauer des hindernden Ereignisses hinauszuschieben. Von dem Eintritt solcher Ereignisse werden wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen. Dauert die Behinderung länger als einen Monat an, so sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, der Käufer jedoch erst nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden weiteren angemessenen Nachfrist von mindestens drei Wochen bei Serienproduktion bzw. von mindestens acht Wochen bei eigens nach Kundenspezifikationen herzustellenden Waren.
5.3 Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung i.H.v. 0,5 % des Netto-Rechnungsbetrages für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt höchstens jedoch 10 % des Nettorechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
5.4 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

6. Gefahrübergang

6.1 Lieferungen erfolgen ab Werk.
6.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Firma übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Bei Abholung durch den Käufer geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6.3 Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Etwaige Transportschäden müssen beim Anlieferer (Post, Bahn, Spediteur usw.) geltend gemacht werden.
            

7. Haltbarkeit, Gewährleistung, Verjährung


7.1 Unsere Waren sind verderblich. Es wird ausschließlich Ware mit angemessenem Mindesthaltbarkeitsdatum (siehe Katalog bzw. angelieferte Ware) geliefert. Die von uns genannte Haltbarkeitsdauer gilt nur bei sachgemäßer Lagerung, d.h. trocken und zwischen +5°Grad und +14°Grad.
7.2 Für Mängel, die auf die Verderblichkeit der Ware zurückzuführen sind, verjähren die Gewährleistungsansprüche entsprechend der genannten Haltbarkeitsdauer der Produkte. Für alle anderen Mängel beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche 12 (zwölf) Monate ab Lieferung
7.3 Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Ablieferung an den Käufer oder den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt als genehmigt, wenn uns nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen zehn Werktagen nach Ablieferung der Ware oder ansonsten binnen zehn Werktagen nach Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Käufer oder den von ihm bestimmten Dritten bei normaler Verwendung der Ware ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist. Die Rückgabe mangelhafter Ware hat in der Originalverpackung zu geschehen, damit uns eine Überprüfung ermöglicht wird, inwieweit die Mängel von uns zu verantworten sind. Es ist mindestens 10 % der Ware aus der beanstandeten Lieferung zurückzugeben, auf unser Verlangen auch die gesamte beanstandete Ware. Transportschäden bei Rückgabe infolge nicht originaler Warenverpackung gehen zu Lasten des Käufers.
7.4 Im Falle berechtigter Beanstandungen sind wir – nach unserer Wahl - zur Nacherfüllung im Form der Mängelbeseitigung oder Lieferung neuer, mangelfreier Ware, berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
7.5 Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Käufer unter den in Ziff. 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

8. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

8.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen eingeschränkt.
8.2 Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstands sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen.
8.3 Für Verzugsschäden gilt Ziff. 5.3. Soweit wir im übrigen gem. vorstehender Ziff. 8.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluß als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Ware sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise zu erwarten sind.
8.4 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag in Höhe von 20% des Netto-Rechnungsbetrags je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
8.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Geschäftsführung, der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
8.6 Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluß jeglicher Haftung.
8.7 Die Einschränkungen dieser Ziff. 8 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Die von uns an den Kunden gelieferte Ware bleib bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
9.2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. In diesem Fall tritt er schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.
9.3 Übersteigt der Wert der Sicherung unserer Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 20%, so haben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

10. Zahlungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung

10.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Ziff. 2.6 bleibt unberührt.
10.2 Der Käufer ist bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum berechtigt, 2 % Skonto abzuziehen. Bei Scheckzahlung ist das Datum der Gutschrift maßgebend.
10.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Scheckeinzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben ist.
10.4 Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, schuldet er Verzugszinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.
10.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Die Abtretung von Forderungen des Käufers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ohne unsere schriftliche Zustimmung ausgeschlossen.

11. Impressum

Wir sind berechtigt, auf den von uns hergestellten/gelieferten Waren in diskreter Weise auf unsere Firma hinzuweisen, soweit wir hierzu nicht schon aufgrund gesetzlicher Regelungen verpflichtet sind.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit, Datenspeicherung

12.1 Für alle Bestellungen an und Lieferungen ab Firmensitz Endingen gilt Deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrecht finden keine Anwendung. Erfüllungsort ist Endingen. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist das Amtsgericht Kenzingen bzw. Landgericht Freiburg.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen bzw. zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt hätten, wäre dieser Punkt bedacht worden.
12.3 Im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehung werden von uns Daten zur Person des Kunden (z.B. Name, Anschrift, Kommunikationsdaten, Ansprechpartner) oder zum Auftrag (z.B. Bestelldaten, Lieferanschrift) nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen verarbeitet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zu Zwecken unserer eigenen Marktforschung oder Kundeninformationen verwendet werden; er hat das Recht, dieser Verwendung bei Auftragserteilung oder danach jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber uns zu widersprechen.
 
 

 

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